Liebe Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

ich möchte die Gelegenheit nutzen und mich an dieser Stelle für die zahlreichen lobenden Worte aus Ihren Reihen bedanken. Das macht uns Mut und zeigt uns, dass viele Entscheidungen der letzten Wochen und Tage richtig gewesen sind. Das Lob gebührt vor allem den Kolleginnen und Kollegen, die häufig in hervorragender Art und Weise den Spagat zwischen Präsenz- und/oder Distanzunterricht bewerkstelligen.

Natürlich gab es auch kritische Anmerkungen, die sicherlich auch zum Teil ihre Berechtigung hatten. Wir nehmen konstruktive Kritik immer an und versuchen, Ideen und Vorschläge zu nutzen, um allen Schülerinnen und Schülern einen optimalen Lernerfolg in diesen schwierigen und unsicheren Zeiten zu ermöglichen.

Der eigentliche Anlass für diesen Elternbrief ist allerdings das Angebot des Landes, alle Schülerinnen und Schüler vor den Osterferien einmal durch einen Selbsttest auf das Coronavirus zu testen.

Der Selbsttest soll während der Unterrichtszeit in der Schule in den Klassen und Kursen durchgeführt werden. Die Tests sind so angekündigt worden, dass sie ab dieser Woche mit der Post an die Schulen geliefert werden sollen. Leider können wir nicht sofort mit dem Testen beginnen, da wir bisher noch keine Lieferung erhalten haben und wir Ihnen Gelegenheit geben müssen, gegen die Testung Ihres Kindes ggf. Widerspruch einzulegen.

Alle Informationen, die den Ablauf des Tests beschreiben, auch das Widerspruchsschreiben etc. finden Sie auf der Seite des Schulministeriums unter https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

 Ich bitte Sie, sich gemeinsam mit Ihrem Kind, im Vorfeld bereits die „Kurzanleitung zur Durchführung des Selbsttests“ anzusehen, um die Abläufe in der Schule zu vereinfachen.

Sofern Sie gegen die Testung Ihres Kindes widersprechen wollen, bitte ich Sie, das ausgefüllte Formular (zu finden unter: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests) postalisch, elektronisch oder über Ihr Kind bis zum kommenden Montag (22.3.21) der Schule zukommen zu lassen.

Wir werden frühestens dann am Dienstag beginnen, alle Schülerinnen und Schüler, die es wollen, freiwillig einen Test durchführen lassen. Niemand ist verpflichtet, an diesem Test teilzunehmen, es entstehen keinerlei Nachteile. Wir überlegen zurzeit, wie es möglich ist, eine Testumgebung zu schaffen, die eine möglichst gefährdungsfreie Testdurchführung ermöglicht. Ggf. sollten Sie überlegen, an einer professionellen Schnellteststation einen Test durchführen zu lassen.

Schaffen Sie eine Möglichkeit, an den Testtagen ggf. Ihr Kind von der Schule abzuholen, falls es tatsächlich positiv getestet werden sollte. Die Nutzung des ÖPNV soll in diesem Fall unterbleiben.

Wir werden mit den Testergebnissen einfühlsam umgehen, um den betroffenen Kindern ein hohes Maß an Sicherheit zu geben.

Sollte der Test positiv ausfallen, werden wir Sie umgehend informieren und Sie sollten schnellstmöglich einen Termin für eine PCR-Testung vereinbaren.

Der Nachweis eines negativen PCR-Tests eröffnet dann erst wieder die Möglichkeit zur Teilnahme am Präsenzunterricht.

Für Sitznachbarn oder enge Freunde eines positiv getesteten Kindes gilt:

Zitat Schulmail: „Die direkten Sitznachbarn bzw. engen Kontaktpersonen (sog. „social bubble“) des betroffenen Verdachtsfalls sind allerdings aufgefordert, bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses des Verdachtsfalls nicht nur strikt die Infektions- und Hygienemaßnahmen einzuhalten (unabhängig vom Aufenthaltsort oder auch im Sportunterricht), sondern auch nicht notwendige Kontakte nach der Schule zu vermeiden.“

Die Kinder sollen aber in der Schule bleiben und weiterhin am Unterricht teilnehmen.

Ich muss Sie noch darauf hinweisen, dass durch das Schulministerium klargestellt wurde, dass die Lehrerinnen und Lehrer keine Hilfestellung während der Testung geben dürfen. Die Lehrkräfte kontrollieren lediglich das Testergebnis und dokumentieren positive Fälle.

 

Mit freundlichen Grüßen

D. Mennekes

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