Liebe Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

überraschenderweise hat sich das Ministerium gestern dazu entschlossen, in der kommenden Woche die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 bis EF wieder auf Distanz unterrichten zu lassen. Wie es danach weitergeht, wissen wir nicht.

Lediglich die Schülerinnen und Schüler der Q1 und Q2 werden in Präsenz unterrichtet. Durch die Beratungslehrer bzw. durch Herrn Berendes werden die Schülerinnen und Schüler detailliert über den Ablauf der kommenden Woche informiert. Grundsätzlich gilt, dass es bei den Planungen zum Wechselunterricht bleibt. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler am Montag mit dem Unterrichtsmittwoch der gelben Woche beginnen. A- und B-Gruppen sind im Distanzunterricht in der Regel nicht notwendig, so dass hier wieder im kompletten Klassen- bzw. Kursverband unterrichtet wird. Die Fortführung des Wechselmodells erlaubt uns, für den Fall, dass wir ggf. in der übernächsten Woche wieder in Präsenz gehen, eine unproblematische Fortführung des Stundenplans in den Gruppen. Details zu den einzelnen Tagen können Sie dem Vertretungsplan entnehmen. Hier wird auch vermerkt, welcher Unterrichtstag aktuell stattfindet. Das Wechselmodell erfolgt in Absprache mit unserer Kooperationsschule in Kamp-Lintfort.

In der kommenden Woche werden keine Klassen- oder Kursarbeiten in den Jahrgängen 5 bis EF geschrieben! Die Klausuren in der Q1 finden statt.
Der Distanzunterricht ist in der dargestellten Form ja schon erprobt und nicht neu.
Das aktuelle Medienkonzept des GREM zum "Distanzunterricht", das als Leitfaden für ein erfolgreiches Lernen auf Distanz dienen soll, hänge ich Ihnen zur Kenntnisnahme mit an.

Neu ist, dass alle Schülerinnen und Schüler, die in Präsenz unterrichtet werden, nur dann am Unterricht teilnehmen dürfen, wenn sie getestet sind. Schülerinnen oder Schüler, die nicht in der Schule getestet werden wollen, haben die Möglichkeit, schriftlich eine negative T estung nachzuweisen, die an einer anerkannten Teststelle (Bürgertest) durchgeführt wurde. Die Testung darf dann höchstens 48 Stunden zurückliegen. Diese Information entstammt einer Schulmail vom gestrigen Abend.
Die notwendige Änderung der Corona Betreuungsverordnung ist noch nicht umgesetzt, ich gehe aber davon aus, dass dies bis Montag geschehen wird.
In der Schule werden wir jeden zweimal wöchentlich zu Beginn des Unterrichts testen. Diejenigen, die zu spät zum Unterricht kommen oder erst zu einer späteren Stunde Unterricht haben, werden um 9:00 Uhr bzw. um 11 Uhr in der Mensa getestet. Die Testung wird im Entschuldigungsheft dokumentiert.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Anschreiben von Herrn Berendes.
Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 besteht die Möglichkeit der Betreuung. Hierzu gibt es ein Antragsformular, das ich beilege. Auch hier gilt die T estpflicht. Die Dokumentation findet im Lernzeitenplaner statt.

Eine Testpflicht gilt auch für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an der Schule.

Mensa und Kiosk sind in der kommenden Woche geschlossen.


Viele Grüße
D. Mennekes

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